Trauerfall
… wenn ein Angehöriger gestorben ist?
Dann sollte Ihr erster Anruf einem Arzt gelten, der den Tod feststellen muss. Anschließend können Sie das Pfarramt anrufen, damit ein Pastor oder eine Pastorin in den ersten, vielleicht sehr schweren, Stunden bei Ihnen ist, ein Segenswort und ein Gebet für den Toten spricht.
Dann muss ein Bestattungsunternehmen verständigt werden. Der Bestatter regelt alle rechtlichen Schritte. Der örtliche Bestatter kann Sie zudem auch kompetent in allen Fragen der Grabwahl (auch der Kosten) auf unserem, Friedhof beraten und vereinbart den Termin für das Trauergespräch mit dem Pastor oder der Pastorin und die Termine für Trauerfeier und Bestattung, falls Sie das nicht selbst übernehmen möchten.
Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsgebührenordnung.