Gemeindekirchenrat
Eine Besonderheit der Ev.-luth. Landeskirche Schaumburg-Lippe ist der Gemeindekirchenrat (GKR). Er wird von der Gemeinde alle sechs Jahre gewählt und hat formal rechtlich nur zwei Aufgaben: einen Kirchenvorstand aus seiner Mitte zu wählen und einen Pastor/eine Pastorin zu wählen, wenn eine solche Wahl ansteht.
In unserer Kirchengemeinde arbeiten der GKR und der Kirchenvorstand jedoch zusammen, in dem sie gemeinsame Sitzungen abhalten. So kann sich der Kirchenvorstand des Sachverstandes und der Kompetenz weiterer Gemeindeglieder bedienen.